Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung in der Gemeinde Karlskron

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlskron hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung in der Gemeinde Karlskron beschlossen. 

Die Satzung tritt am Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. 

 

Die Satzung wird durch Niederlegung im Rathaus, Hauptstr. 34, 85123 Karlskron (Zimmer 111 - Kämmerei) amtlich bekanntgemacht (Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 Bekanntmachungsverordnung). 

 

Die Satzung liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Bekanntmachungsverordung).